Schutzkonzept & Risikoanalyse

Im Folgenden findet ihr eine verkürzte und vereinfachte Darstellung des Schutzkonzepts der Jugendkirche Hamburg des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein. Diese dient als kompakter Überblick über die zentralen Inhalte. Sie ersetzt jedoch nicht das vollständige Konzept. Für alle Details, konkreten Regelungen und Kontakte wird ausdrücklich auf das Originaldokument verwiesen, welches unterhalb der Zusammenfassung heruntergeladen werden kann.

Kurzfassung des Schutzkonzepts der Jugendkirche Hamburg

Die Jugendkirche versteht sich als Ort der Begegnung, des Lernens und des Austauschs für Jugendliche und junge Erwachsene. Sie soll ein sicherer Raum sein, in dem sich alle Menschen willkommen, akzeptiert und wohl fühlen. Ziel ist es, dass Menschen sich trauen, Neues auszuprobieren, Fragen zu stellen, Feedback zu geben und auch Fehler zu machen.

Um den Schutz der Besucherinnen und Besucher bestmöglich zu gewährleisten, wurde in Kooperation mit verschiedenen Expert*innen ein Schutzkonzept entwickelt, das im März 2026 in Kraft getreten ist und fortan regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird. Es ist fest in den Arbeitsalltag integriert und wird durch Schulungen sowie eine gelebte Kultur der Achtsamkeit getragen.

Das Ziel der Jugendkirche ist es, eine im Rahmen ihrer Möglichkeiten Täter*innen unfreundliche Struktur zu schaffen, wohl wissend, dass kein vollumfänglicher, garantierter Schutz gewährleistet werden kann. Betroffene finden in der Jugendkirche jederzeit Gehör und Unterstützung.

1. Leitbild und Konzept der Jugendkirche
Die Jugendkirche ist eine Ev.-Luth. Kirche von jungen Menschen für junge Menschen. Ihre Angebote richten sich vor allem an Jugendliche zwischen 10 und 27 Jahren, stehen aber grundsätzlich allen offen.

Im Mittelpunkt stehen Werte wie Toleranz, Offenheit, Teamgeist und gegenseitiger Respekt. Die Angebote der Jugendkirche werden von Jugendlichen aktiv und selbstbestimmt mitgestaltet, wobei ihre Perspektiven und Ideen einen hohen Stellenwert haben. Diskriminierung und Gewalt jeglicher Art und Weise haben in der Jugendkirche keinen Platz.

Die Jugendkirche versteht sich als ergänzendes Angebot zu Schule und Gemeinden und bietet Raum für religiöse, kulturelle und gesellschaftlich relevante Themen. Gleichzeitig wird großer Wert auf Vernetzung und Austausch mit anderen Gruppen und Organisationen gelegt.

Die Arbeit der Jugendkirche orientiert sich an klaren Grundsätzen. Sie ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche respektiert und ernst genommen werden. Alle übernehmen gemeinsam Verantwortung dafür, dass sexualisierte Gewalt keinen Platz hat und Betroffene Schutz und Unterstützung finden.

Die Würde jedes Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder sozialem Hintergrund wird geachtet, und eine Kultur der Achtsamkeit sorgt dafür, dass Grenzen wahrgenommen und respektiert werden. Bei Verdachtsfällen wird konsequent gehandelt.

Kinder und Jugendliche werden gestärkt, „Nein“ zu sagen und sich mitzuteilen. Klare Regeln für Nähe, Distanz und Kommunikation geben Orientierung.

2. Ergebnisse der Risiko- und Potenzialanalyse
Die Jugendkirche hat ihre Arbeit und Räumlichkeiten bewusst auf mögliche Risiken hin analysiert.

In Bezug auf die Räumlichkeiten wurde festgestellt, dass bestimmte Bereiche durch Enge oder Dunkelheit Risiken bergen können. Dem wird durch Beschilderung, bessere Ausleuchtung und möglichst transparente Raumgestaltung entgegengewirkt. Gleichzeitig bieten offene Strukturen, wie Glasflächen, die Möglichkeit von Einblicken und erhöhen so die Sicherheit.

Auch pädagogische Situationen, insbesondere Einzelgespräche, werden reflektiert gestaltet. In solchen Fällen wird eine weitere Person über das Gespräch informiert. Gleichzeitig wird deutlich gemacht, dass Gespräche jederzeit freiwillig sind und von beiden Seiten beendet werden können.

In den Ausstellungen werden Themen wie Rassismus und Antisemitismus behandelt, die zur persönlichen Reflexion anregen, aber auch belastend sein können. Daher achten die Mitarbeitenden besonders auf das Wohlbefinden der Teilnehmenden und sind sensibel für mögliche Grenzverletzungen, insbesondere in größeren Gruppen. Durch eine klare, anti-diskriminierende Haltung sowie offene Gesprächsangebote wird ein respektvoller und sicherer Austausch gefördert.

Im Bereich Beteiligung, Hierarchie und Machtstrukturen strebt die Jugendkirche eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe an, auch wenn strukturelle Hierarchien bestehen. Ehrenamtliche werden in Entscheidungen einbezogen und aktiv an der Gestaltung beteiligt, während Hauptamtliche ihre Verantwortung wahrnehmen und bei Bedarf Entscheidungen treffen.

Im Umgang mit digitalen Medien werden sowohl Chancen als auch Risiken gesehen. Die Jugendkirche nutzt soziale Medien zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und achtet dabei konsequent auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Schutz Minderjähriger, werden strikt eingehalten. Veröffentlichungen erfolgen nur mit Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Bei Veranstaltungen werden Bilder verantwortungsvoll und in der Regel ohne erkennbare Personen aufgenommen. Fotos mit erkennbaren Gesichtern werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung verwendet. Die Teilnehmenden werden über ihre Rechte aufgeklärt, und auch im Umgang mit eigenen Aufnahmen wird ein sensibler und reflektierter Umgang gefördert.

Auch bei Studienreisen und Veranstaltungen wird der Umgang mit Bildern und mobilen Geräten mithilfe eines Verhaltenskodexes geregelt. Dabei wird auf einen sensiblen und reflektierten Umgang mit Aufnahmen geachtet.

3. Mitarbeitende der Jugendkirche
Die Arbeit der Jugendkirche wird von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden getragen, die gemeinsam Verantwortung für den Schutz der Jugendlichen übernehmen.

Hauptamtliche Mitarbeitende verfügen über eine entsprechende fachliche Qualifikation und durchlaufen ein geregeltes Bewerbungsverfahren. Ein erweitertes Führungszeugnis sowie die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung sind verpflichtend.

Der Bewerbungsprozess für FSJ- und BFD-Kräfte erfolgt intern und beinhaltet ein persönliches Gespräch, in dem insbesondere die Haltung zu Prävention, Schutz vulnerabler Gruppen sowie Nähe und Distanz thematisiert wird. Eine Anstellung erfolgt nur bei Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Jugendkirche. Voraussetzung sind zudem die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung, die Anerkennung des Verhaltenskodex sowie ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis.

Auch ehrenamtliche Mitarbeitende werden sorgfältig eingeführt, geschult und begleitet. Sie lernen das Schutzkonzept kennen und verpflichten sich ebenfalls zu dessen Einhaltung. Dabei wird besonders auf die Haltung zu Nähe und Distanz sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen geachtet. Ehrenamtliche sind grundsätzlich nicht allein mit Jugendlichen ohne hauptamtliche Begleitung.

Die Einarbeitung neuer Mitarbeitender umfasst neben organisatorischen Aspekten insbesondere die Vermittlung von Schutzmaßnahmen, Beschwerdewegen und dem sensiblen Umgang mit Grenzen.

Zuständigkeiten und Ansprechbarkeiten im Team sind klar verteilt, sodass die Jugendkirche respektvoll zu Themen wie Glaube, Sexualität, Gewalt und Diversität berät und Sexualpädagogik zur Prävention nutzt. Die Mitarbeitenden der Jugendkirche verstehen sich als ansprechbar für Fragen, Anliegen und Sorgen der Jugendlichen. Unterschiedliche Kompetenzen im Team ermöglichen es, für verschiedene Themen passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu haben.

Die Jugendkirche pflegt eine offene und fehlerfreundliche Kultur. Fehler werden als Teil von Lernprozessen verstanden und konstruktiv aufgearbeitet. Gleichzeitig wird bei Fehlverhalten angemessen reagiert.

Beschwerde-, Melde- und Interventionsverfahren ermöglichen vielfältige analoge und digitale Wege zur anonymen oder persönlichen Rückmeldung. Alle Hinweise werden vertraulich bearbeitet und an zuständige Stellen weitergeleitet. Bei Grenzverletzungen erfolgt eine Klärung, gegebenenfalls unter Einbezug von Leitung, Beschwerdemanagement oder Fachberatung. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten können Konsequenzen bis zum Ausschluss folgen. Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt greift die Meldekette mit der unabhängigen Meldestelle des Kirchenkreises. Ziel ist der konsequente Schutz aller Beteiligten.

4. Schulungen
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende nehmen regelmäßig verpflichtend an Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teil (Hauptamtliche ca. alle drei Jahre, Ehrenamtliche mindestens alle zwei Jahre). Neue Mitarbeitende müssen innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Schulung nachweisen.

Die Schulungen sensibilisieren für das Schutzkonzept, Nähe und Distanz sowie den Umgang mit Grenzverletzungen und fördern die kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzepts. Ziel ist eine dauerhafte Stärkung von Achtsamkeit, Handlungssicherheit und dem Schutz aller Beteiligten.

5. Verhaltenskodex
Der vollständige Verhaltenskodex kann im Originalschutzkonzept nachgelesen werden.Der Verhaltenskodex der Jugendkirche legt einen respektvollen, diversitätsbewussten und professionellen Umgang im Team sowie mit Ehrenamtlichen und Teilnehmenden fest. Dazu gehören eine achtsame, diskriminierungsfreie Sprache, ein bewusster Umgang mit Nähe und Distanz sowie klare Regeln für transparente 1:1-Situationen und deren Kommunikation im Team.

Private oder romantische Beziehungen im Macht- und Schutzkontext sind ausgeschlossen und müssen gemeldet werden. Die Kommunikation erfolgt vorrangig über dienstliche Kanäle unter Wahrung der Trennung von beruflichen und privaten Kontakten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien ist verpflichtend.

Zudem gilt das Prinzip „Choice – Voice – Exit“, das allen Beteiligten Mitbestimmung, das Äußern von Unwohlsein und das Verlassen von Situationen ermöglicht.

6. Selbstverpflichtungserklärung
Die vollständige Selbstverpflichtungserklärung kann im Originalschutzkonzept nachgelesen werden. Die Selbstverpflichtungserklärung definiert grundlegende Regeln für einen respektvollen, grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie verpflichtet dazu, Grenzverletzungen wahrzunehmen, anzusprechen und zu melden sowie im Verdachtsfall die vorgesehenen Ansprechpersonen und den Handlungsplan des Kirchenkreises zu nutzen. Der Schutz und die Würde der Betroffenen haben dabei stets Vorrang.

7. Kontaktstellen
Interne Ansprechpersonen bei (sexualisierter) Gewalt oder Grenzverletzungen sind alle hauptamtlichen Mitarbeitenden der Jugendkirche. Sie können bei Vorfällen oder Gesprächsbedarf persönlich, telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden und stehen je nach Zuständigkeit und Schwerpunkt ihrer Tätigkeit zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es externe Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb des Kirchenkreises, die ebenfalls als unabhängige Kontakt- und Beratungsstellen zur Verfügung stehen.

8. Ausblick
Das Schutzkonzept wird als fortlaufender Prozess verstanden und regelmäßig überprüft sowie weiterentwickelt, um auf neue Herausforderungen zu reagieren. Die Koordination übernimmt die Person für schulkooperative Arbeit, die zugleich als Ansprechperson für Fragen und Hinweise dient. Spätestens alle zwei Jahre erfolgt eine gemeinsame Überarbeitung durch Haupt- und Ehrenamtliche. Rückmeldungen und Anregungen sind jederzeit willkommen, um den Schutz kontinuierlich zu verbessern.

Weitere Materialien zu unseren Ausstellungen und Workshops findet ihr im Download-Bereich.